Nach der hessischen Hundeverordnung kann es nötig sein mit Ihrem Hund einen sogenannten Wesenstest durchzuführen. Ob Sie einen sogenannten "Listenhund" besitzen für dessen Haltung ein Wesenstest und die Sachkunde des Hundeführers nachzuweisen ist, oder ob es mit Ihrem Hund einen Vorfall gegeben hat, der eine Überprüfung in Form eines Wesenstests notwendig macht (Anordnung vom Ordnungsamt, Beißvorfall, etc.). - wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Nach erster Sichtung und Einschätzung des Hundes und des damit verbundenen Aufwands, erhalten Sie von uns ein individuelles Angebot, um Sie und Ihren Hund auf die Prüfung vorzubereiten.
Die Prüfung kann in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Sachverständigen in bzw. im Umfeld unserer Hundeschule abgelegt werden.
Bitte zögern Sie nicht uns frühzeitig anzusprechen.